Ihr Online-Lexikon rund um alle Fragen zur Kfz-Versicherung- von A bis Z
- A:
Amtliches Kennzeichen
Es zeigt, in welchem Landkreis oder in welcher Stadt das Fahrzeug angemeldet und zugelassen ist.
AuslandPlus
Sollte im Ausland der Versicherte einen unverschuldeten Unfall erleiden, kommt „AuslandPlus“ ins Spiel. Sie übernimmt die gesetzlichen Verpflichtungen des Unfallgegners nach den dort geltenden Rechten.
Es werden nur Leistungen bis zu 50 Mio. Euro (maximal 8 Mio. Euro pro Person, pauschal und nur nach dem deutschen Recht.) gewährleistet, wenn der nfallverursacher nach den Gesetzen des dortigen Landes haftet.
In der Regel bietet AuslandsPlus Versicherungsschutz in 26 europäischen Ländern an. Der Versicherungsschutz gilt 12 Wochen lang. Sollte es sich um einen längeren Auslandsaufenthalt handeln, gilt der Schutz für die ersten 12 Wochen.
Außerdem gibt es im Leistungsfall keine Höherstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
- B:
Berufsgruppen
Sollte man einer bestimmten Berufsgruppe angehören, kann man von einem Nachlass in der Kfz- Versicherung Gebrauch machen.
Es sind jedoch folgende Voraussetzungen zu beachten:
- Der Versicherte muss den jeweiligen Beruf zu Vertragsbeginn hauptberuflich ausüben, und dieses auch nachweisen. Bei juristischen Personen gilt die Voraussetzung für die Person, die das Fahrzeug nutzt.
- Das Fahrzeug darf nur von der im Antrag genannten Person gefahren werden. Berechtigt werden können Ehe- oder Lebenspartner/in nur, wenn sie mit der Person in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Die im Antrag genannten Personen müssen mindestens 23 Jahre alt sein.
- Der Vertrag muss in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die Schadenfreiheitsklasse SF1/2 eingestuft sein.
(Der Berufsgruppen-Nachlass ist nicht kombinierbar mit dem Beamten-Tarif)
- E:
Eigentümer
Der Eigentümer hat das umfassende Recht an dem Fahrzeug (er verfügt über das dingliche Vollrecht).
Einzelfahrer-Tarif
siehe Nachläss
Erstzulassung
Damit ist der Tag gemeint, an dem das Fahrzeug erstmalig zugelassen wurde (angegeben im Fahrzeugschein unter der Position 32). Von gleicher Bedeutung ist die erste Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehmer (angegeben im Fahrzeugbrief). Dabei unterscheidet man vier Altersklassen:
- Altersklasse 0: 12 Monate
- Altersklasse 1: 13 – 36 Monate
- Altersklasse 2: 37 – 72 Monate
- Altersklasse 3: über 72 Monate
Wie wird der Vertrag in die Altersklassen zugeordnet?
Jahreszahl abzüglich dem Monat der Erstzulassung auf Versicherungsnehmer
- Jahreszahl abzüglich dem Monat der Erstzulassung des Fahrzeugs
= Altersklasse
Beispiel:
Erstzulassung auf den Versicherungsnehmer xy war am 12/2005 (2005 – 12 = 1993)
Erstzulassung des PKWs war am 06/1997 (1997 – 6 = 1991)
Also:
1993 - 1991= 2
Der Vertrag wird der Altersklasse 1 zugeordnet.
Jeder Altersklasse entsprechend werden auch Nachlässe gewährt oder Zuschläge erhoben.
Sollten Angaben über die Erstzulassung des Fahrzeugs und/oder über die Erstzulassung auf den Versicherungsnehmer zum Vertragsabschluss fehlen, so wird die Altersklasse 3 festgelegt.
- F:
Fahrzeugmodell
siehe Modell
Fahrzeugnutzer
Ein Fahrzeugnutzer ist die Person, die mit Genehmigung des Versicherungsnehmers/ Fahrzeughalters das Kraftfahrzeug bewegt.
Sollten die Fahrzeugnutzer älter sein als 23 Jahre und bestimmte Kriterien erfüllen, kann zwischen Einzelfahrer-, Partner- oder Mehrfahrernachlass gewählt werden.
Familien-Nachlass
siehe Nachlässe
- G:
Garagen-Nachlass
siehe Nachlässe
- H:
Halter
Der Halter eines Fahrzeuges ist die Person/Firma, die im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Herstellerschlüssel (HSN)
Um in die Kfz-Haftpflicht- oder in die Kaskoversicherung eingestuft zu werden, wird nicht nur die Typschlüsselnummer (TSN), sondern auch die Herstellernummer (HSN) benötigt. Diese Angabe steht im Fahrzeugschein direkt in der obersten Zeile, im Kästchen „Schlüsselnummern“ unter „zu 2“ (HSN ist immer vierstellig)
- K:
KaskoPlus
KaskoPlus ermöglicht es, die vereinbarte Selbstbeteiligung im Schadenfall um 50 Euro pro schadenfreiem Jahr zu senken.
Sollte der SF 25 erreicht werden, wird ein prozentualer Kundenbonus in der Kasko-Versicherung gewährt.
Kilometerleistung
Die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung sind von der jährlichen Fahrleistung abhängig. Je weniger gefahren wird, desto weniger Kosten in der Versicherung fallen an.
Übersicht der Kilometerklassen
Kilometerklasse 1: 1 – 6.000 km (Wenigstfahrer-Tarif)
Kilometerklasse 2: bis 9.000 km (Wenigstfahrer-Tarif)
Kilometerklasse 3: bis 12.000 km
Kilometerklasse 4: bis 15.000 km
Kilometerklasse 5: bis 20.000 km
Kilometerklasse 6: bis 25.000 km
Kilometerklasse 7: bis 30.000 km
Kilometerklasse 8: über 30.000 km
Sollte die Fahrleistung im Angebot fehlen, wird im Vertrag die Kilometerklasse 8 festgelegt.
- M:
Mehrfahrer-Nachlass
siehe Nachlässe
Modell
Jedes Jahr zum 1. Oktober erfolgt die Einstufung der unterschiedlichen Fahrzeugmodelle in ihre jeweiligen Typklassen.
Die Einstufung für die Versicherungsunternehmen erfolgt durch einen unabhängigen Treuhänder.
- N:
Nachlässe
Sollten die unten aufgelisteten Anforderungen erfüllt werden, können für den Fahrzeughalter in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Kaskoversicherung Nachlässe und Beiträge gewährt werden:
- Das Fahrzeug muss auf den Versicherungsnehmer zugelassen sein. Berechtigt werden können Ehe- und Lebenspartner/in nur, wenn sie mit der Person in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Der Vertrag muss in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die Schadenfreiheitsklasse SF1/2 eingestuft sein
- Der Fahrzeughalter/Versicherungsnehmer muss bei Vertragsabschluss mindestens 23 Jahre alt sein.
Nachlass-Arten:
- Einzelfahrer-Nachlass
Das Fahrzeug darf nur von der im Vertrag genannten Person gefahren werden - Familien-Nachlass
Nur für Familien mit mindestens einem Kind, welches unter 16 Jahre alt ist. - Garagen-Nachlass
Wenn das Fahrzeug nachts regelmäßig in die Garage geparkt wird, sind nur noch die
Punkte 2 und 3 zu erfüllen. - Mehrfahrer Nachlass
Das Fahrzeug wird nur von Personen gefahren werden, die bei Vertragsabschluss
mindestens 23 Jahre alt sind. - Partner-Nachlass
Das Fahrzeug wird nur vom Versicherungsnehmer und von seinem Lebens- oder Ehepartner gefahren. Der Lebens- oder Ehepartner ist im Vertrag genannt. - Wohneigentum-Nachlass
Es wird ein Nachlass gewährt, wenn der Versicherungsnehmer (und/oder sein Lebens- oder Ehepartner) ein selbstbewohntes Ein- oder Mehrfamilienhaus besitzt, wofür er eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat.
Eine solche Versicherung muss bei Eigentumswohnungen über die Eigentümergesellschaft bestehen.
Hinweis:
Es können nicht gleichzeitig Nachlässe sowohl für Garage als auch für Wohngebäude
beantragt werden.
- P:
Partner-Nachlass
siehe Nachlässe
- R:
Rabatt Schutz
Grundsätzlich gilt, dass ein Schaden pro Versicherungsjahr in der Haftpflicht frei ist.
Nach einem Haftpflichtschaden wird es keine Rückstufung in eine höhere Beitragsklasse für das darauf folgende Jahr geben, aber auch keine Weiterstufung.
Regionalklasse
Die Regionalklasse richtet sich nach dem Zulassungsbezirk, in dem das Fahrzeug angemeldet wurde oder später angemeldet sein wird.
In der Regel ist es so, dass die Höhe des Schadens die Regionalklasse bestimmt (je höher der Schaden desto teurer ist die Regionalklasse).
- S:
Saisonkennzeichen
Obwohl der Versicherungsvertrag ein volles Jahr läuft, können die Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen nur innerhalb des Monatszeitraums gefahren werden, der auf dem Kennzeichen angegeben ist.
Mit einer Ruheversicherung ist auch außerhalb des Zulassungszeitraums Versicherungsschutz gegeben. Die Beitragszahlung ist nur jährlich möglich.
Schadenfall
Sollte bei einem Unfall ein Schaden egal welcher Größe entstehen, so wird dieser als Schadenfall bezeichnet.
Selbstverständlich wird eine Sofort-Hilfe im Schadenfall angeboten. Dort steht rund 24 Stunden am Tag ein professionelles Team zur Verfügung.
Schadenfreiheitsklasse
Für die Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse ist die Bescheinigung über den Schadenverlauf von dem Vorversicherer relevant. Nur wenn genaue Angaben über die Vorversicherung vorliegen, wird der Schadensfreiheitsrabatt berücksichtigt.
Sollten die Angaben nicht vollständig von der Vorversicherung bestätigt sein, muss die Beitragsklasse korrigiert und der Vertrag neu berechnet werden.
Schutzbrief-Leistungen
Sollte es bei dem Fahrzeug eine Panne, einen Unfall oder sogar einen Diebstahl geben, wird folgender Service und Ersatz geboten:
- Pannen- und Unfallhilfe
- Abschleppdienst
- Bergen des Fahrzeugs
- Fahrzeugtransport
- Erlaubnis, das Fahrzeug bis zu zwei Wochen unterzustellen
- Verschrotten/Verzollen des Fahrzeugs
- Weiter- oder Rückreise mit Mietwagen/Flugzeug/Bahn
Sollte bei der Reise mit dem Fahrzeug jemand erkranken, sich ernsthaft verletzen oder sogar sterben, wird folgender Ersatz geboten:
- finanzielle Hilfe im Todesfall
- Rücktransport von Kindern und Haustieren
- Ersatz für entstandene Kosten beim Krankenbesuch
- Abholung des Fahrzeugs bei Fahrerausfall
- Krankenrücktransport
Sollten Sie auf Auslandsreisen in Notlagen mit Ihrem Fahrzeug geraten, wird für folgendes
gesorgt:
- Reisedokumente werden ersetzt
- Arzneimittel werden versendet
- Reiserückrufe
- Unterstützung bei Strafverfolgung
- Erleichterung der Darlehensaufnahme
- finanzielle Hilfe bei dringenden Rückreisefällen
- T:
Typklasse
Jedes Fahrzeugmodel wird in eine bestimmte Typklasse eingeordnet. Je höher der Schadenverlauf des Fahrzeugmodells ist, desto höher ist die entsprechende Typklasse. Somit ist auch der Beitrag höher.
Von einem Treuhänder werden die Typklassen jedes Jahr neu überprüft und zugeordnet. Sie sind nach Kfz-Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko getrennt.
Typschlüsselnummer (TSN)
Die Typschlüsselnummer befindet sich im Kfz-Schein gleich in der obersten Zeile im Kästchen Schlüsselnummern unter „zu 1“. Um in die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung eingestuft zu werden, ist die Typschlüsselnummer neben der Herstellernummer erforderlich.
- V:
Versicherungsschutz-Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zählt zu den Pflichtversicherungen.
Sollte der Halter, Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeugs einen Sach-, Vermögens- oder Personalschaden verursachen, so kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden auf. Sie übernimmt die Ansprüche dritter Personen und wehrt sich gegen nicht berechtigte Ansprüche. Dafür trägt sie auch die Prozesskosten.
Der Versicherungsschutz kann durch die Versicherungsbestätigungskarte nachgewiesen werden.
Versicherungsschutz-Kasko
Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen Voll- und Teilkasko.
Folgende Schäden fallen unter die Teilkaskoversicherung:
- Diebstahl des Fahrzeugs oder der mitversicherten Teile
- Brand- oder Explosionsfall
- durch Naturkatastrophen entstandene Schäden
(z. B. Hagel. Überschwemmung, Sturm) - Zusammenstöße mit Wild und mit anderen Tieren
- Schneelawinen
- Schäden an der Verglasung des Fahrzeugs
- Schäden an der Verkabelung (Brandschäden, Schmorschäden)
- Marderbiss
(Alle oben genannten Punkte wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung)
Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Punkte der Teilkaskoversicherung und ersetzt auch noch folgenden Schaden:
- Schäden, die durch Unfälle (egal ob selbstverschuldet oder nicht), durch böswillige
Handlungen Dritter oder durch Vandalismus entstanden sind (Wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung)
- W:
Wohngebäude-Nachlass
siehe Nachlässe
- Z:
Zulassungsbezirk
siehe Amtliches Kennzeichen
Zweitwagen-Nachlass
siehe Nachlässe